Geltungsbereich
  1. Nachfolgende Bestimmungen gelten für sämtliche Ein- und Verkäufe sowie Werk- und Werklieferungsverträge und damit in Zusammenhang stehende weitere Verträge der Gesellschaft für Telekommunikationsanwendungen mbH, nachstehend GfT genannt (z.B. Mietverträge, Wartungsverträge), sofern in dem jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrück-lich widersprochen wird.

 

Angebot und Vertragsabschluss
  1. Die erforderlichen Einrichtungen zur Übertragung der Daten (Telefonanschlüsse usw.) sowie alle übrigen notwendigen Vor-aussetzungen zum Betrieb der Technik sind durch die Vertrags-partner bereitzustellen bzw. zu regeln.
  2. Unser Angebot ist stets freibleibend. Zu diesem Angebot gehö-rende Unterlagen, Spezifikationen o.ä. sind nur annähernd maßgebend und nicht verbindlich, sofern sie nicht in diesem Angebot als verbindlich bezeichnet werden.
  3. Die Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftrags-bestätigung der Kundenbestellung bzw. des Kundenauftrages zustande. Hierauf wird verzichtet, wenn durch sofortige Auftragsausführung eine entsprechende Rechnungslegung erfolgt.
  4. Konstruktive oder sonstige Änderungen in Bezug auf Leistungsdaten sowie Gehäuseform, -abmessung und –gewicht u.ä. bleiben uns stets gestattet.
  5. Der Kunde erhält keinerlei Rechte an Hard- und Softwareent-wicklungen oder entsprechende Anpassungen, wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

Lieferbedingungen und Gefahrübergang
  1. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindlich vereinbarte Liefertermine beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung seitens des Vertragspartners beizustellende Materialien bzw. zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben o.ä.; Teillieferungen sind zulässig.
  2. Unvorhergesehene Lieferungsverhindernisse, die durch uns nicht vertretbar sind, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebs-störungen im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten verlängern die Lieferfrist, ohne dass Schadensersatzansprüche durch den Vertragspartner geltend gemacht werden können.
  3. Der Versand von Waren erfolgt nach unserem Ermessen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht auch dann auf den Vertragspartner über, wenn dieser die bestellte und bereits ausgesonderte Ware trotz Leistungs-bereitschaft und Leistungsmöglichkeit von uns nicht abnimmt.
  4. GfT ist nicht verpflichtet einwandfrei gelieferte Waren zurückzunehmen. Wird dennoch eine Rücknahme vereinbart, sind vom Kunden "Handlingskosten" zu zahlen. Die Höhe hierfür ist abhängig vom Aufwand. Kundenspezifisch gefertigte Produkte können generell nicht zurückgegeben werden.

 

Zahlungsbedingungen
  1. Die Preise sind unverbindlich und verstehen ab Werk in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung und Versicherung werden besonders berechnet.
  2. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Ausstellung der Rech-nung ohne jeden Abzug fällig.
  3. Bei Rechnungsbeträgen über 15.000,00 € sind wir berechtigt 1/3 der Summe bei Vertragsabschluß und 2/3 nach Ausführung des Auftrages in Rechnung zu stellen.
  4. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäu-fers ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  5. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Zahlungs-ansprüchen, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäft-en der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
Eigentumsvorbehalt
  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Be-zahlung, also einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum.
  2. Es gilt ab sofort vereinbart, dass durch einen etwaigen Weiter-verkauf unseres Eigentums entstandene Forderungen durch den Vertragspartner an uns abgetreten werden.
  3. Bei Verbindung mit anderen Teilen erlangen wir das Mit-eigentum an der neuen Sache im Verhältnis der von uns ge-lieferten Ware.

 

Gewährleistung
  1. Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Durch nicht rechtzeitig angezeigte Mängel oder eigenmächtige Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die auch durch evtl. Nachbesserungsarbeiten nicht erneut in Gang gesetzt wird. Soweit eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung möglich ist, hat der Vertragspartner uns diese zu ermöglichen. Ist uns eine Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehlt, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei allen Einsendungen ist der Lieferschein zurückzusenden. Ist eine Beanstandung zu Unrecht erfolgt, so sind wir berechtigt eine angemessene Vergütung für die Prüfung und Bearbeitung zu verlangen.
  2. Bei Waren, die wir nicht selbst hergestellt haben, haften wir nur insofern, als von seitens der Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Bei der Lieferung von EDV-Software (Standardprogramme) und EDV-Hardware beschränkt sich die Haftung auf Gewährleistungsfälle nach unserer Wahl auf kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
  3. Kosten des Versands und der Verpackung gehen, auch im Garantiefall, zu Lasten des Vertragspartners.

 

Schadensersatz
  1. Wir haften ausschließlich unserem Vertragspartner gegenüber, für Schäden, die nicht auf von uns vertretenden Leistungsverzug oder solcher Unmöglichkeit oder auf Gewährleistung beruhen, nur, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.
  2. Weitergehender Schadensersatz aus sonstigen Rechtsan-sprüchen ist ausgeschlossen. Eine Haftung durch nicht sachge-mäße Behandlung der Ware oder durch Witterungseinflüsse wird ausgeschlossen.
  3. Bei Schadensersatzansprüchen haften wir bis max. zur Hälfte des Kaufpreises.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zah-lungen sowie für sämtliche zwischen den Vertragspartnern ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz der GfT.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Schlussbestimmungen
  1. Notwendige Genehmigungen von Behörden oder Dritten zum Einbau der Ware werden vom Vertragspartner eingeholt.
  2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

 

Stand: August 2005